Diese AGB sind Bestandteil aller vertraglichen Beziehungen zwischen GT-DAYS.DE (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), der an Veranstaltungen der GT-DAYS.DE teilnimmt oder Produkte mietet oder erwirbt.
Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte mit dem Kunden.
Der Anbieter führt unterschiedliche Freizeitveranstaltungen (u.a. Fahrveranstaltungen) durch, an denen der Kunde mit einem eigenen PKW teilnehmen kann. Die jeweiligen Angaben über weitere Voraussetzungen sowie Details über Inhalt und Durchführung der Veranstaltung sind der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Internetseite GT-DAYS.DE zu entnehmen.
2.1 Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung von GT-DAYS.DE bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
2.2 Die Anmeldung erfolgt für alle dem Anbieter in der Anmeldung benannten Kunden. Der angemeldete Kunde übernimmt die Verpflichtungen aus dem Vertrag für sich und für die von ihm in der Anmeldung benannten Personen.
2.3 Der Anbieter wird den Eingang der Anmeldung bestätigen. Der Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Annahme der Anmeldung durch den Anbieter zustande, indem der Anbieter den Kunde zur Veranstaltung zulässt „Auftrag akzeptiert“, „Auftragsbestätigung“ oder „Zahlungsaufforderung“.
2.4 Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so hat der Anbieter das Angebot des Kunden nicht angenommen, sondern bietet ihm den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An etwaige Reservierungen hält sich der Anbieter nur bis zu dem im Angebot genanntem Zeitraum gebunden. Nimmt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums das Angebot nicht an, so ist der Anbieter berechtigt anderweitig zu verfügen.
2.5 Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
für Kunden mit Vertragsabschluss ist die Gebühr der Veranstaltung fällig und wird abgerechnet.
3.1 Zahlungsziel ist bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung oder Rechnung. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den reservierten Platz anderweitig zu vergeben. Für jede Mahnung wird nach Verzugseintritt eine Mahngebühr von 10,- EUR erhoben.
4.1 Bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kann zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich, per E-Mail oder per Post gegenüber dem Anbieter zu erklären. Der Anbieter empfiehlt dem Kunde ausdrücklich den Abschluss einer geeigneten Rücktrittsversicherung.
4.2 Die Buchung kann jederzeit auf eine andere Person übertragen werden. Dies ist rechtzeitig vor der Veranstaltung dem Anbieter schriftlich mitzuteilen damit dies vor Ort berücksichtigt werden kann.
4.3 Sollte es eine Überbuchung der Veranstaltung geben, so ist ein Rücktritt auch innerhalb der 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Dies bitte per eMail mit dem Anbieter klären.
4.4 Bei Nichtteilnahme an einer verbindlich gebuchten Veranstaltung bleibt die Gebühr fällig.
4.5 Für die Berechnung der Umbuchungs- und Stornogebühr ist der verbindlich gebuchte Termin, 0:00 Uhr, maßgebend.
4.6 Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.
5.1 Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen, welche die Gebühr im Voraus entrichtet haben.
5.2 KTM X-Bow’s sind bei allen Veranstaltungen ausschließlich in der Gruppe 3 zugelassen sofern der Kunde auch der Eigentümer des Fahrzeug ist. Ausschließlich private Nutzung ohne Taxi-Fahrten & Weitervermietung. Anfänger dürfen mit einem KTM X-Bow nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
5.3 Kunden welche innerhalb einer Veranstaltung Fahrer von Fahrzeugen sind, versichern, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse sind und verpflichten sich, Einsicht in die Fahrerlaubnis zu gewähren. Der Kunde versichert durch seine Unterschrift in der Anmeldung, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Kunde nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine rechtsgültige Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Kunde den Anbieter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
5.4 Kunden nehmen grundsätzlich auf eigenes Risiko am der Veranstaltung teil. Kunden können nach Rücksprache mit dem Anbieter Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitbringen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Begleitpersonen. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt. Kunde und Begleitpersonen bestätigen dies durch eine Verzichtserklärung, die vor Ort unterschrieben werden muss.
5.5 Während der Veranstaltung ist den Anweisungen der Veranstaltungsleiter Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen des Veranstaltungsleiters, insbesondere bei Gefährdung von Personen oder Sachen, kann ein Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr besteht.
5.6 Der Anbieter behält sich das Recht vor, jeden Kunden, bei dem der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht (bspw. Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss), von der Veranstaltung auszuschließen.
5.7 Zusätzlich zum Startgeld trägt jeder Kunde die Kosten für seine Fahrzeuge sowie Kosten für Anreise, ggf. Verpflegung und Übernachtung.
5.8 Kunden welche einen Unfall während der Veranstaltung haben, haben sich unverzüglich beim Veranstalter zu melden zur Unfallaufnahme. Der Kunde erhält in diesem Fall nach der Veranstaltung die Schadensrechnung per Post, welche umgehend zu begleichen ist, unabhängig von einer eventuellen Einreichung bei seiner Versicherung.
5.9 Die Lautstärke Begrenzung der jeweiligen Strecke gilt es einzuhalten, bei Verweis von der Strecke aufgrund Überschreitung der Messwerte gibt es keinerlei Rückerstattung.
5.10 Der Kunde hat dafür sorge zu tragen, das das Fahrzeug sich in einem einwandfreien technischen Zustand befindet und den jeweiligen Auflagen der Rennstreckenbetreiber entspricht um an der Veranstaltung teilnehmen zu können.
6.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Termin aus wichtigem Grunde zu verschieben oder abzusagen, wenn der Grund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. In diesem Fall kann der Anbieter einen Ersatztermin anbieten. Kunden haben das Recht, in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.2 Es gilt folgende Sonderregelung während der bereits bekannten COVID-19 Pandemie, sofern eine Veranstaltung nicht durchführbar ist, werden alle Kunden auf einen neuen Ausweichtermin umgebucht. Eine Verschiebung auf einen anderen vom Kunde frei gewählten Termin oder Stornierung kann nur mit Zustimmung des Anbieters erfolgen.
6.3 Soweit die Durchführung von Veranstaltungen infolge höherer Gewalt, gefährdet oder verhindert wird, steht dem Anbieter das Recht zur Absage oder Beendigung der Veranstaltung zu. Bereits erbrachte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.4 Bei zu geringer Kundenzahl ist der Anbieter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, in diesem Fall werden entrichtete Startgelder zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7.1 Der Anbieter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung, Abwicklung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Anbieter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen wird Abhilfe verweigert, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
7.2 Für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen regelmäßig nur vermittelt werden und die als Fremdleistung ausdrücklich gekennzeichnet sind, leistet der Anbieter keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass im Rahmen der Fremdveranstaltung beauftragtes Personal des Anbieters tätig ist.
7.3 Soweit Leistungsstörungen auftreten sind Kunden gehalten, diese unverzüglich anzuzeigen. Im Rahmen der bestehenden Schadensminderungspflicht sind Kunden gehalten, zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglicherweise eintretenden Schaden gering zu halten.
7.4 Die Haftung für schuldhaft nicht erbrachte vertragliche Leistungen des Anbieters, auch seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.1 Jeder Kunde einer Veranstaltung ist verpflichtet selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ggf. einer Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens des Anbieters. Eine Motorsportversicherung wird dringend empfohlen.
8.2 Auskünfte werden nur nach bestem Gewissen erteilt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8.3 Von Kunden verschuldete Sachschäden sind unverzüglich anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Anbieter zu beheben, bzw. werden in Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig.
8.4 Eltern haften für ihre Kinder.
9.1 Die Kunden der Veranstaltungen sind damit einverstanden, dass der Anbieter Foto-, Ton und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufnimmt.
9.2 Der Anbieter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbe- und Pressezwecken zu verwenden.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit
11.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
Stand Januar 2024
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